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− | Der '''Ordo Carolus''', auch '''Karlsorden''', ist ein Ritterorden und gilt als persönlicher Schwertorden des Großherzogs, welcher ursprünglich durch [[Karl von Lauffen]] selbst gegründet wurde. Die Ritter des Ordens zeichnen sich durch absolute Loyalität gegenüber dem Landeherren aus, allein sein Schutz und seine Befehle gelten. Sie stehen in einer gewissen Rivalität zur [[Reichsgarde]], welche auch zum Schutz von Reichsräten, Legaten oder hohen Persönlichkeiten abgestellt wird.
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− | Der Wahlspruch des Ordens lautet: '''Non verbis, sed actis''' (nicht mit Worten, sondern mit Taten)
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− | == Geschichte und Gründung ==
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− | Als 312 die otzländischen Horden in Drachengard einfielen, kamen viele Adelige beim ersten Ansturm ums Leben. Dadurch verloren viele Ritter und Waffenknechte ihre Herren, die Kämpfe wurden teilweise ohne Ordnung geführt. Karl von Lauffen sammelte diese Kämpfer und gründete den Orden im Jahr 314 für alle diejenigen, die sich um Land und Volk verdient gemacht hatten. Dadurch schweißte er diese Recken zu einer Gemeinschaft zusammen, die tapfer und erbarmungslos gegen den Feind stürmte. Viele verloren ihr Leben im Dienste für Drachengard. Die Besonderheit des Ordens lag auch schon damals darin, dass auch Personen, die nicht in Drachengard geboren waren, beitreten bzw ernannt werden konnten. Auch nach dem Krieg blieb der Orden bestehen und die überlebenden Ritter benannten sich nach dem Großherzog.
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− | == Prälatur Friedrichsburg ==
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− | Schon 318 wurden dem Orden Ländereien samt einer während des Krieges in Mitleidenschaft gezogenen Burg übergeben. Die Burg und die Prälatur erhielt den Namen [[Friedrichsburg]], zu Ehren des Vaters von Großherzog Karl. Der Ausbau der Burg zog sich bis Ende 330, so dass der Orden diese erst Anfang 331 vollständig beziehen konnte.
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− | == Aufbau ==
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− | Die grundlegende Struktur des Ordens ist eine hierarchische Gliederung, dessen Vorsitz formal beim Großherzog verblieb. Karl von Lauffen bekleidet somit die Position des '''Großmeisters''' im Ordo Carolus. Da seine Anwesenheit natürlich nicht immer verlangt werden kann wird er vertreten durch den '''Großvikar''' und dessen Sekretär. Das Amt des Vikars wird im jährlichen Turnus neu vergeben und wird durch eine Wahl im Zuge einer Ordensversammlung durch die (anwesenden) Ordensmitglieder bestimmt. Der '''Komtur''' steht einer Komturei vor, den Niederlassungen des Ordens. Der Karlsorden besitzt zwei Außenstellen, die Komturei Lauffen und die Komturei Ransbach-Baumbach. Hier sind jeweils 10 Ordensritter mit ihren Knappen und Sarjanten stationiert.
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− | Die festen Ordensmitglieder, auch Karlsritter genannt, sind Ordensbrüder und -schwestern, die sich dem Schutz des Landes und dem Großherzog selbst verschrieben haben. Sie leben nach den in den Statuten und Kodizes des Ordens festgehaltenen Regeln und unterstützen die militärische Macht des Landes. Der gesamte Orden umfasst derzeit etwa 65 Ritter sowie 160 Knappen und Sarjanten.
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− | === Ordensritter ===
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− | Die Ritter erhalten mir dem Beitritt und dem Eidschwur den Titel '''Ordensritter'''. Sie leben vortan mit allen Rechten und Pflichten, die der Orden mit sich bringt. Die Organisation in diesem Orden ermöglicht nicht nur gemeinsames taktisches Vorgehen in Kämpfen, sondern damit einhergehend auch Ruhm, Ehre und Ansehen zu gewinnen. Ritter aus Adels- oder Patriziergeschlechtern haben das Recht, ihrem Familien Wappen die roten, gekreuzten Schwerter hinzuzufügen. Hingegen tragen Ritter aus niederen Verhältnisse (und damit ohne Wappen) oder die ihr Leben alleine dem Orden verschreiben, das Feldzeichen des Ordens als alleiniges Symbol.
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− | === Knappen & Sarjanten ===
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− | Der Knappe ist ein Ritter-Anwärter, welcher dem Ritter zu Diensten ist. Aufgrund der teilweise niederen Adelsherkunft hat allerdings nicht jeder Ordenritter einen Knappen.
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− | === Sarjanten ===
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− | Sarjanten sind die einfachen Waffenknechte und Soldaten des Ordens, welche die Infanterie sowie die Besatzung der Friedrichsburg und der Komtureien stellen.
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− | == Statuten und Pflichten ==
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− | === Pflichten ===
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− | Ordensmitglieden schwören bei ihrer Aufnahme in den Orden, dem Land sowie dessen Herrscher die Treue, sowie stets für deren Schutz zu Sorgen. Aus eigener Macht und Klugheit heraus sollen sie dies tun. Damit sie dies können, wird ihnen aber nicht etwas vorgeschrieben wie beispielsweise ihr Hab und Gut oder andere Titel und Verpflichtungen aufzugeben. Die Verpflichtung gegenüber dem Orden muss natürlich stets eine bestimmte Position einnehmen und auch die Statuten müssen im Leben des Ritters stets eine Rolle spielen. Jedoch darf jeder nach eigenem ermessen eigene Ländereien besitzen und Titel und Kämpfe führen.
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− | === Statuten ===
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− | * Verteidigung des Reiches, des Großherzogs sowie seiner Familie
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− | * Wahrung von Ordnung und Frieden
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− | * Verteidigung aller Schutz- und Hilfsbedürftigen
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− | == Einfluss der KgH ==
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− | Viele der jüngeren Ordensritter haben ihre Eltern/Familie im Krieg gegen die Otzlande verloren. Die [[Kongregation gegen Heterodoxie]] nahm sich vieler dieser adeligen Waisen an, nicht ohne Hintergedanken. Unterrichtet und beseelt mit der Lehre der KgH ist auch ein entsprechender Einfluss mit in den Karlsorden gewandert
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