Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter. | Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter. | ||
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== Herzogliche Protektorate == | == Herzogliche Protektorate == |
Version vom 17. März 2014, 23:08 Uhr
Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.