Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2014, 10:42 Uhr
Reichsstädte sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.