Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Ratsmitglieder aus vornehmen Geschlechtern oder reichen Kaufmannsfamilien, also der Oberschicht, zählen zur den Patrizischen Ratsherren. Sie haben meist gesonderte und mehr Rechte, z.B. eine lebenslängliche Amtszeit. Niedere Ratsherren, meist aus den Handwerkerzünften, haben im Gegensatz dazu nicht alle dieser Annehmlichkeiten. |
Version vom 14. November 2014, 11:22 Uhr
Der Stadtrat setzt sich aus Ratsbürgern (auch Ratsherr genannt) der städtischen Oberschicht zusammen und ist die Regierung einer Stadt. Die Anzahl und die Art und Weise der Wahl der Ratsbürger ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Patrizische und Niedere Ratsherren
Ratsmitglieder aus vornehmen Geschlechtern oder reichen Kaufmannsfamilien, also der Oberschicht, zählen zur den Patrizischen Ratsherren. Sie haben meist gesonderte und mehr Rechte, z.B. eine lebenslängliche Amtszeit. Niedere Ratsherren, meist aus den Handwerkerzünften, haben im Gegensatz dazu nicht alle dieser Annehmlichkeiten.