Lehenswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Lehensverhältnisses endet entweder mit dem Tod des Lehensnehmers (bei nicht-erblichen Lehen) oder durch loslösen seitens des Herzogs. | Das Lehensverhältnisses endet entweder mit dem Tod des Lehensnehmers (bei nicht-erblichen Lehen) oder durch loslösen seitens des Herzogs. |
Version vom 14. November 2014, 14:00 Uhr
Ein Lehen ist im Normalfall ein Stück Land oder ein Anwesen, welches als Belohnung oder Geschenk des Herzogs an verdiente Personen vergeben wird. Dies beinhaltet zumeist auch einen Adelstitel und wird durch einen Lehnsbrief beglaubigt.
Rechte und Pflichten innerhalb des Lehensverhältnisses
Folgt.
Auflösung des Lehensverhältnisses
Das Lehensverhältnisses endet entweder mit dem Tod des Lehensnehmers (bei nicht-erblichen Lehen) oder durch loslösen seitens des Herzogs.