Handwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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− | == | + | == städtische Zunfthandwerker == |
− | + | In den Reichsstädten sind die Handwerker in Zünften mit eigenem Zunftrecht organisiert. In den meisten Fällen sind die Mitglieder innerhalb der Stadt ehrbar geborene. Der Vorteil der Zunfthandwerker liegt in der Sicherheit der Stadt und der Selbstverwaltung. | |
+ | '''Handwerker auf der Walz''' | ||
+ | Die ist die Zeit der Wanderschaft zünftiger Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrjahre und ist Voraussetzung für die Meisterprüfung. Der Geselle soll neue Arbeitspraktiken, Lehrmethoden, Orte und Menschen kennenlernen, auf das er sein Wissen und Können mehre. Der genaue Ablauf und die Dauer sind von Zunft zu Zunft unterschiedlich. Minimum-Ziel ist es aber, in allen Reichstädten, Provinzen und Protekoraten sein Handwerk an die Leut' gebracht zu haben. Die Zeit kann hart sein, aber Lehrjahre sind nun mal keine Herrenjahre. | ||
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+ | == Handwerker in Lehensverhältnis == | ||
+ | Handwerker werden meist in ein bestehendes Lehensverhältnis hineingeboren und oder geraten durch andere Umstände in eine Abhängigkeit zum Lehnsherr. Sie sind an dessen Weisungen und an ihren Tätigkeitsort gebunden. Es sind zumeist klassische Handwerksberufe wie Schmied, Schuster, usw. | ||
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− | + | Die umherziehenden Handwerker besitzen zwar den Vorteil der Freiheit, werden aber meist misstrauisch beäugt und in die Reichsstädte mit ihren Zünften schon gar nicht reingelassen. Hinzu kommer, dass sie einer deutlich höheren Abgabenpflicht unterliegen. Da sie zum Beweis, dass sie ihre Abgaben gezahlt haben ein entsprechendes Beweisschriftstück benötigen, dass sie natürlich nicht immer bekommen, kommt es oft genug vor, dass sie mehrmals geschröpft werden. Zudem werden sie zumeist gar nicht erst in die Reichsstädte eingelassen. Da der Freie Handwerker im Kriegsfalls auch nicht Lehen oder Stadt beschützen muss, hat er aber die Möglichkeit, sich von einem Teil der Abgabenlast zu befreien, indem er seine Wehrtauglichkeit für das Herzogtum unter Beweis stellt. |
Version vom 10. April 2015, 08:24 Uhr
städtische Zunfthandwerker
In den Reichsstädten sind die Handwerker in Zünften mit eigenem Zunftrecht organisiert. In den meisten Fällen sind die Mitglieder innerhalb der Stadt ehrbar geborene. Der Vorteil der Zunfthandwerker liegt in der Sicherheit der Stadt und der Selbstverwaltung.
Handwerker auf der Walz Die ist die Zeit der Wanderschaft zünftiger Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrjahre und ist Voraussetzung für die Meisterprüfung. Der Geselle soll neue Arbeitspraktiken, Lehrmethoden, Orte und Menschen kennenlernen, auf das er sein Wissen und Können mehre. Der genaue Ablauf und die Dauer sind von Zunft zu Zunft unterschiedlich. Minimum-Ziel ist es aber, in allen Reichstädten, Provinzen und Protekoraten sein Handwerk an die Leut' gebracht zu haben. Die Zeit kann hart sein, aber Lehrjahre sind nun mal keine Herrenjahre.
Handwerker in Lehensverhältnis
Handwerker werden meist in ein bestehendes Lehensverhältnis hineingeboren und oder geraten durch andere Umstände in eine Abhängigkeit zum Lehnsherr. Sie sind an dessen Weisungen und an ihren Tätigkeitsort gebunden. Es sind zumeist klassische Handwerksberufe wie Schmied, Schuster, usw.
Freie Handwerker
Die umherziehenden Handwerker besitzen zwar den Vorteil der Freiheit, werden aber meist misstrauisch beäugt und in die Reichsstädte mit ihren Zünften schon gar nicht reingelassen. Hinzu kommer, dass sie einer deutlich höheren Abgabenpflicht unterliegen. Da sie zum Beweis, dass sie ihre Abgaben gezahlt haben ein entsprechendes Beweisschriftstück benötigen, dass sie natürlich nicht immer bekommen, kommt es oft genug vor, dass sie mehrmals geschröpft werden. Zudem werden sie zumeist gar nicht erst in die Reichsstädte eingelassen. Da der Freie Handwerker im Kriegsfalls auch nicht Lehen oder Stadt beschützen muss, hat er aber die Möglichkeit, sich von einem Teil der Abgabenlast zu befreien, indem er seine Wehrtauglichkeit für das Herzogtum unter Beweis stellt.