Salvo confirmatione ducis: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Wiki Drachengard
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das herzogliche Recht '''salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Herzogs", ist ein Zusatz für die Procuratio ode…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Das herzogliche Recht '''salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Herzogs", ist ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Herzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor. | + | Das herzogliche Recht '''salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Herzogs", ist ein Zusatz für die [[Procuratio]] oder [[Kredenz]]. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Herzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor. |
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]] | [[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]] |
Version vom 20. April 2015, 15:48 Uhr
Das herzogliche Recht salvo confirmatione ducis, zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Herzogs", ist ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Herzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.