Adelstitel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. Februar 2016, 09:20 Uhr

Der Adelstitel gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie Drachengards an.

Überblick: Adelstitel und Adelsränge

Im Wesentlichen gibt es die folgenden Titel (geordnet nach dem Rang in absteigender Folge)


Herrschertitel Anrede (Prädikatstitel) allgemeiner Titel für die Nachkommen Anmerkung
männlich weiblich männlich weiblich
Herzog Herzogin Euer Fürstliche Gnaden ...
Fürst Fürstin Euer Durchlaucht ...
Freiherr Freifrau Euer Hochwohlgeboren ...
Baron Baronin Euer Hochwohlgeboren ... nicht erblich
Prälat Prälatin Ehrwürdiger Herr Prälat ... / Ehrwürdige Frau Prälatin ... nicht erblich
Ritter/Edler Edle Ritter/Herr zu ... / Edle zu ... nicht erblich, der Titel "Ritter" wird kämpfenden Personen verliehen
Junker Junkfrau Herr Junker ... / Frau Junkfrau ... nicht erblich
Freier Reichsritter Herr Ritter / Frau Ritter nicht erblich, für Ritter ohne Land

Anmerkungen:

1) "nicht erblich" ist hier formal zu sehen, in den meisten Fällen gewährt der Herzogshof auch den Nachkommen die Titelwürde

2) Die drei Seegrafschaften der Provinz Antares fallen Adelstiteltechnisch unter "Freiherr"

Sonstige Titel Anrede (Prädikatstitel) Anmerkung
männlich weiblich
Reichsrat Reichsrätin Eure Magnificanz...
Legat Legatin Eure Exzellenz...