Landvogt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Landvogt''' ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über eine [[Provinz]], ein [[Protektorat]] oder eine [[Prälatur]].
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Der '''Landvogt''' ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über ein [[Fürstentum]], ein [[Protektorat]] oder eine [[Prälatur]].
  
 
Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen, Prälat oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten.  
 
Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen, Prälat oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten.  
  
 
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2016, 14:19 Uhr

Der Landvogt ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über ein Fürstentum, ein Protektorat oder eine Prälatur.

Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen, Prälat oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten.