Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Wiki Drachengard
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Landstriche und Herrschaften|! Protektorat]] | [[Kategorie:Landstriche und Herrschaften|! Protektorat]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|! Protekorat]] | [[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|! Protekorat]] | ||
− | Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem | + | Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. [[Grenzmark|Grenzmarken]] fallen auch darunter. |
Version vom 29. September 2016, 13:53 Uhr
Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.