Herrschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Karl der Gute, Herzog von Drachengard]], der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land. | [[Karl der Gute, Herzog von Drachengard]], der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land. | ||
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[[Dietwulf der Großherzige]], Onkel und Statthalter des Herzogs mit Sitz in der Lauffen. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen, wenn dessen Abwesenheit notwendig ist. | [[Dietwulf der Großherzige]], Onkel und Statthalter des Herzogs mit Sitz in der Lauffen. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen, wenn dessen Abwesenheit notwendig ist. |
Version vom 19. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Das Herzogtum Drachengard ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
An der Spitze steht der Großherzog als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem Reichsrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände (Fürstentümer, Herrschaften, Reichsstädte, Grenzmarken und Protektorate). in den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den herzoglichen Legaten bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.
Karl von Lauffen, Großherzog von Drachengard
Karl der Gute, Herzog von Drachengard, der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land.
Dietwulf von Lauffen, Kanzler
Dietwulf der Großherzige, Onkel und Statthalter des Herzogs mit Sitz in der Lauffen. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen, wenn dessen Abwesenheit notwendig ist.
Reichsrat
Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät den Großherzog und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.