Salvo confirmatione ducis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Dezember 2016, 10:44 Uhr
Das herzogliche Recht salvo confirmatione ducis, zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.