Salvo confirmatione ducis: Unterschied zwischen den Versionen

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Das herzogliche Recht '''salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein Zusatz für die [[Procuratio]] oder [[Kredenz]]. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.
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Das herzogliche Recht '''salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein Zusatz für die [[Procuratio]] oder [[Kredenz]]. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten durch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.
  
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]

Version vom 5. März 2017, 21:23 Uhr

Das herzogliche Recht salvo confirmatione ducis, zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten durch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.