Salvo confirmatione ducis: Unterschied zwischen den Versionen

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Das herzogliche Recht '''salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Herzogs", ist ein Zusatz für die [[Procuratio]] oder [[Kredenz]]. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Herzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.
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'''Salvo confirmatione ducis''', zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein herzogliches Recht und ein Zusatz für die [[Procuratio]] oder [[Kredenz]]. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten durch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen.
  
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]

Aktuelle Version vom 10. Mai 2017, 12:08 Uhr

Salvo confirmatione ducis, zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein herzogliches Recht und ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten durch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen.