Salvo confirmatione ducis: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2017, 12:08 Uhr
Salvo confirmatione ducis, zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Großherzog", ist ein herzogliches Recht und ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten durch den Widerruf des Großherzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen.