Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der '''Freiherr''' (weibl. '''Freifrau''') gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem [[Baron]] bzw. der [[Baron|Baronin]]. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet. | + | Der '''Freiherr''' (weibl. '''Freifrau''') gehört zum [[Adelstitel|Hochadel]] des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem [[Baron]] bzw. der [[Baron|Baronin]]. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet. |
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Version vom 17. Mai 2017, 15:08 Uhr
Der Freiherr (weibl. Freifrau) gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem Baron bzw. der Baronin. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet.
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