Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Reichsstädte''' sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzenen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.
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'''Reichsstädte''' sind Städte, die reichsunmittelbar und somit nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen [[Stadtvogt]]. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.
  
  
 
== Reichsstädte in Drachengard ==
 
== Reichsstädte in Drachengard ==
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Aktuelle Version vom 18. Mai 2017, 10:28 Uhr

Reichsstädte sind Städte, die reichsunmittelbar und somit nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen Stadtvogt. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.


Reichsstädte in Drachengard