Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Wiki Drachengard
(3 dazwischenliegende Versionen von einem Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | [[Kategorie:Städte und | + | [[Kategorie:Städte und Dörfer|! Reichsstadt]] |
− | [[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem| | + | [[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|Reichsstadt]] |
− | '''Reichsstädte''' sind Städte, die nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen [[Stadtvogt]]. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen. | + | '''Reichsstädte''' sind Städte, die reichsunmittelbar und somit nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen [[Stadtvogt]]. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen. |
== Reichsstädte in Drachengard == | == Reichsstädte in Drachengard == | ||
− | [[Lauffen]] | + | *[[Lauffen]] |
− | + | *[[Heuchling]] | |
− | [[Heuchling]] | + | *[[Neu-Kant]] |
− | + | *[[Spiegelberg]] | |
− | [[Neu-Kant]] | + | *[[Ransbach-Baumbach]] |
− | + | ||
− | [[Spiegelberg]] | + | |
− | + | ||
− | [[Ransbach-Baumbach]] | + |
Aktuelle Version vom 18. Mai 2017, 10:28 Uhr
Reichsstädte sind Städte, die reichsunmittelbar und somit nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen Stadtvogt. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.