Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. [[Grenzmark|Grenzmarken]] fallen auch darunter.
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Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. Der Vorsteher eines Protektorats trägt den Titel [[Procurator]].
  
  
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Version vom 23. Mai 2017, 15:16 Uhr

Karte von Drachengard

Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. Der Vorsteher eines Protektorats trägt den Titel Procurator.


Herzogliche Protektorate

Lambertis

Hambarak

Freylatten