Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 08:59 Uhr
Der Freiherr (weibl. Freifrau) gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem Baron bzw. der Baronin. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet.