Lehenswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Juni 2017, 14:03 Uhr
Ein Lehen ist im Normalfall ein Stück Land oder ein Anwesen, welches als Belohnung oder Geschenk des Herzogs an verdiente Personen vergeben wird. Dies beinhaltet zumeist auch einen Adelstitel und wird durch einen Lehnsbrief beglaubigt.
Inhaltsverzeichnis |
Reichslehen
Reichslehen sind direkt durch den Großherzog vergebene Lehen.
Investitur
Die Belehnung geschieht durch einen rituellen Akt, bei welchem der Vasall den Lehnseid leistet, der ihn zu Treue, Heerfahrt und Hoffahrt verpflichtet. Daraufhin wird ihm ein sinnbildlicher Gegenstand (Stab, Handschuh, Münzprägestempel, oder ähnliches) sowie der Lehnsbrief überreicht. Dies kann durch den Herzog selber oder einen von ihm bestimmten Vertreter geschehen.
Rechte und Pflichten innerhalb des Lehensverhältnisses
Folgt.
Auflösung des Lehensverhältnisses
Das Lehensverhältnisses endet entweder mit dem Tod des Lehensnehmers (bei nicht-erblichen Lehen) oder durch loslösen seitens des Herzogs.