Herrschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Herrschaftsverhältnisse des '''[[Herzogtum Drachengard|Herzogtums Drachengard]]'''
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Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
  
 
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An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog [[Karl von Lauffen]] als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Hofrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das [[:Kategorie:Territorien und Herrschaften|Territorium]] des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
== Herzog ==
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'''[[Karl der Gute, Herzog von Drachengard]]''', der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land. Gedenket seiner und betet für Karl den Guten!
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== Statthalter ==
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'''[[Dietwulf der Großherzige]]''', der Statthalter des Herzogs mit Sitz in der '''[[Lauffen|Reichshauptstadt Lauffen]]'''. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen. Er will dem Volk so nahe sein, dass man ihn sogar in Tavernen erspähen kann. Ruhm und Ehre für Dietwulf!
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== Der Reichsrat ==
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'''[[Reichsrat|Der Reichsrat von Drachengard]]''' setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdiente Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2017, 09:52 Uhr

Siegel des Großherzogtums

Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.

An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog Karl von Lauffen als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem Hofrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den herzoglichen Legaten bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.