Herrschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Herzogtum Drachengard ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
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Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
  
An der Spitze steht der Großherzog als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände (Fürstentümer, Herrschaften, Reichsstädte, Grenzmarken und Protektorate). in den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
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An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog [[Karl von Lauffen]] als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Hofrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das [[:Kategorie:Territorien und Herrschaften|Territorium]] des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
 
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'''Großherzog Karl'''
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[[Karl der Gute, Herzog von Drachengard]], der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land.
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'''Kanzler Dietwulf'''
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[[Dietwulf der Großherzige]], Onkel und Statthalter des Herzogs mit Sitz in der Lauffen. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen, wenn dessen Abwesenheit notwendig ist.
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'''Reichsrat'''
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Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät den Großherzog und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2017, 09:52 Uhr

Siegel des Großherzogtums

Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.

An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog Karl von Lauffen als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem Hofrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den herzoglichen Legaten bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.