Herrschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
 
Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
  
An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog [[Karl von Lauffen]] als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Hofrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
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An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog [[Karl von Lauffen]] als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Hofrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das [[:Kategorie:Territorien und Herrschaften|Territorium]] des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.

Aktuelle Version vom 17. Juli 2017, 09:52 Uhr

Siegel des Großherzogtums

Das Großherzogtum Drachengard ist eine Erbmonarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.

An der Spitze steht seit 311 regierende Großherzog Karl von Lauffen als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem Hofrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände. In den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den herzoglichen Legaten bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.