Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Reichsrat''' dient als Beratungsgremium des Herzogs und hat gewisse Entscheidungsbefugnisse. Das Amt eines Reichsrates ist nach Herzog und Kanzler eines der höchsten des Landes.
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Ein '''Reichsrat''' ist ein Mitglied des [[Hofrat|Hofrates]]. Es ist das höchste ministeriale Amt des Landes.
 
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== Zusammensetzung ==
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Die Anzahl der Reichräte kann schwanken, abhängig von den vergebenen Sitzen. Es gibt verbürgte, ständige Sitze sowie welche auf abruf, die nach Verdienste, Empfehlungen oder Gutdünken des Herzogs verteilt werde.
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*[[Adrian von der Thann]]
 
*[[Adrian von der Thann]]
 
*[[Dietwulf der Großherzige]]
 
*[[Dietwulf der Großherzige]]
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*[[Konstanze von Neissenstein]]
  
 
 
[[Kategorie:Institutionen und Einrichtungen]]
 
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]

Aktuelle Version vom 8. November 2017, 09:30 Uhr

Ein Reichsrat ist ein Mitglied des Hofrates. Es ist das höchste ministeriale Amt des Landes.


Anrede

Die Anrede für einen Reichsrat lautet "Eure Magnifikanz".


Bekannte Reichsräte