Landvogt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2016, 14:19 Uhr
Der Landvogt ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über ein Fürstentum, ein Protektorat oder eine Prälatur.
Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen, Prälat oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten.