Baron: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Mai 2022, 09:00 Uhr
Der Baron (weibl. die Baronin) gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem Freiherren bzw. der Freiherrin. Der Begriff "Baron" bürgerte sich ab der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts ein, als Folge von Adelshebungen von ausländischen Würdeträgern. Nochmal aufgegriffen wurde der Begriff nach Ende des Krieges gegen die Otzlande 323, als sich weitere ausländische Adelige in Drachengard ansiedelten.
Bekannte Adlige dieses Standes in Drachengard
- Seine Magnifikanz Baron Lexus von Rallersquell, Reichsrat von Drachengard