Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Wiki Drachengard
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter. | Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter. | ||
+ | |||
+ | == Herzogliche Protektorate == | ||
+ | [[Germersmark]] | ||
+ | |||
+ | [[Lambertis]] | ||
+ | |||
+ | [[Hambarak]] | ||
+ | |||
+ | [[Freylatten]] | ||
+ | |||
+ | [[Erynuir]] |
Version vom 17. März 2014, 23:07 Uhr
Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.