Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Drachengard
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.
 
Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.
 +
 +
== Herzogliche Protektorate ==
 +
[[Germersmark]]
 +
 +
[[Lambertis]]
 +
 +
[[Hambarak]]
 +
 +
[[Freylatten]]
 +
 +
[[Erynuir]]

Version vom 17. März 2014, 23:07 Uhr

Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.

Herzogliche Protektorate

Germersmark

Lambertis

Hambarak

Freylatten

Erynuir