Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Wiki Drachengard
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Landstriche und Herrschaften|! Protektorat]] | [[Kategorie:Landstriche und Herrschaften|! Protektorat]] | ||
+ | [[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]] | ||
Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter. | Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter. | ||
Version vom 13. November 2014, 11:34 Uhr
Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.