Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Drachengard
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Kategorie:Städte und Orte|! Reichsstadt]][[Kategorie:Landstriche und Herrschaften|! Reichsstadt]]
 
[[Kategorie:Städte und Orte|! Reichsstadt]][[Kategorie:Landstriche und Herrschaften|! Reichsstadt]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|! Reichsstadt]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|! Reichsstadt]]
'''Reichsstädte''' sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.
+
'''Reichsstädte''' sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen [[Stadtvogt]]. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.
  
  

Version vom 21. April 2015, 15:13 Uhr

Reichsstädte sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen Stadtvogt. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.


Reichsstädte in Drachengard

Lauffen

Heuchling

Neu-Kant

Spiegelberg

Ransbach-Baumbach