Landvogt: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der '''Landvogt''' ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über eine [[Provinz]] | + | Der '''Landvogt''' ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über eine [[Provinz]], ein[[Protektorat]] oder eine [[Prälatur]]. |
− | Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten. | + | Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen, Prälat oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten. |
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Version vom 14. November 2014, 11:47 Uhr
Der Landvogt ist ein vom Herzog eingesetzter Verwalter und Aufseher über eine Provinz, einProtektorat oder eine Prälatur.
Dabei ist der Landvogt ein dem Herzog loyaler Vertreter, der gegenüber Provinzen, Prälat oder Protektor, die Interessen seines Herrn vertreten soll. Oftmals führt dies zu Konflikten.