Herrschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Drachengard
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An der Spitze steht der Herzog, derzeit [[Karl von Lauffen]]. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt, derzeit [[Dietwulf von Lauffen]]) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in Lauffen.
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An der Spitze steht der Herzog, derzeit [[Karl von Lauffen]]. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt, derzeit [[Dietwulf von Lauffen]]) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten und herrschen über das Territorium des Herzogtums, über die Provinzen, Reichsstädte und Protektorate. Dort wird der Herzogshof von den [[Provinz- und Protektoratslegaten|Legat]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
  
Der Herzog herrscht über die Provinzen, Protektorate und Reichsstädte.
 
  
  

Version vom 27. April 2015, 12:28 Uhr

Das Herzogtum Drachengard ist Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.


An der Spitze steht der Herzog, derzeit Karl von Lauffen. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt, derzeit Dietwulf von Lauffen) und dem Reichsrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten und herrschen über das Territorium des Herzogtums, über die Provinzen, Reichsstädte und Protektorate. Dort wird der Herzogshof von den Legat bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.


Herzog Karl

Karl der Gute, Herzog von Drachengard, der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land. Gedenket seiner und betet für Karl den Guten!


Statthalter

Dietwulf der Großherzige, der Statthalter des Herzogs mit Sitz in der Reichshauptstadt Lauffen. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen. Er will dem Volk so nahe sein, dass man ihn sogar in Tavernen erspähen kann. Ruhm und Ehre für Dietwulf!


Der Reichsrat

Der Reichsrat von Drachengard setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdiente Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.