Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Herzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.
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Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. [[Grenzmark|Grenzmarken]] fallen auch darunter.
  
  

Version vom 29. September 2016, 13:53 Uhr

Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.


Herzogliche Protektorate

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