Protektorat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. [[Grenzmark|Grenzmarken]] fallen auch darunter. | Ein herzogliches '''Protektorat''' ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. [[Grenzmark|Grenzmarken]] fallen auch darunter. | ||
Version vom 2. Dezember 2016, 10:32 Uhr
Ein herzogliches Protektorat ist ein teilsouveränes Territorium, dessen auswärtige Vertretung und Landesverteidigung dem Großherzogtum Drachengard unterstellt ist. Grenzmarken fallen auch darunter.