Ordo Carolus: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Mitglieder ehrenhalber sind freie Ritter. Sie erhalten den Titel aufgrund hoher Verdienste für den Herzog oder das Land. Er wird direkt vom Großherzog selbst verliehen. Ein freier Ritter des Karlsorden lebt nicht nach den Statuten und schwört auch weder Land noch Herrscher die Treue, jedoch verbleiben beide in freundschaftlicher Verbundenheit. | Die Mitglieder ehrenhalber sind freie Ritter. Sie erhalten den Titel aufgrund hoher Verdienste für den Herzog oder das Land. Er wird direkt vom Großherzog selbst verliehen. Ein freier Ritter des Karlsorden lebt nicht nach den Statuten und schwört auch weder Land noch Herrscher die Treue, jedoch verbleiben beide in freundschaftlicher Verbundenheit. | ||
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== Rittertitel == | == Rittertitel == |
Version vom 17. Januar 2017, 09:58 Uhr
Der Ordo Carolus oder auch Karlsorden ist ein Ritterorden, der ursprünglich von Großherzog Karl von Lauffen kurz nach dem Einfall der Otzlande im Jahr 312 ins Leben gerufen wurde.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Als 312 die otzländischen Horden in Drachengard einfielen, kamen viele Adelige beim ersten Ansturm ums Leben. Dadurch verloren viele Ritter und Waffenknechte ihre Herren, die Kämpfe wurden teilweise ohne Ordnung geführt. Karl von Lauffen sammelte diese Kämpfer und gründete den Orden für alle diejenigen, die sich um Land und Volk verdient gemacht hatten. Dadurch schweißte er diese Recken zu einer Gemeinschaft zusammen, die tapfer und erbarmungslos gegen den Feind stürmte. Viele verloren ihr Leben im Dienste für Drachengard. Die Besonderheit des Ordens lag auch schon damals darin, dass auch Personen, die nicht in Drachengard geboren waren, beitreten bzw ernannt werden konnten. Auch nach dem Krieg blieb der Orden bestehen.
Aufbau
Die grundlegende Struktur des Ordens ist eine hierarchische Gliederung, dessen Vorsitz beim Großherzog Karl verblieb. Karl von Lauffen bekleidet somit die Position des Großmeisters im Ordo Carolus. Da seine Anwesenheit natürlich nicht immer verlangt werden kann wird er vertreten durch den Großvikar und dessen Sekretär. Das Amt des Vikars wird im jährlichen Turnus neu vergeben und wird durch eine Wahl im Zuge einer Ordensversammlung durch die (anwesenden) Ordensmitglieder bestimmt.
Der Orden untergliedert sich folgend in feste Ordensmitglieder und in die vom Herzog ursprünglich angedachten Ehrenmitglieder. Die festen Ordensmitglieder, auch Karlsritter genannt, sind Ordensbrüder und -schwestern, die sich dem Schutz des Landes und dem Großherzog selbst verschrieben haben. Sie leben nach den in den Statuten und Kodizes des Ordens festgehaltenen Regeln und unterstützen die militärische Macht des Landes. Die Mitglieder ehrenhalber sind freie Ritter. Sie erhalten den Titel aufgrund hoher Verdienste für den Herzog oder das Land. Er wird direkt vom Großherzog selbst verliehen. Ein freier Ritter des Karlsorden lebt nicht nach den Statuten und schwört auch weder Land noch Herrscher die Treue, jedoch verbleiben beide in freundschaftlicher Verbundenheit.
Dem Orden wurden zu Beginn Ländereien im Süden Drachengards zugewiesen. Er erhielt ein Stück Land: "Karlsgnad".
Rittertitel
Die Karlsritter, also die festen Ordensmitglieder, erhalten mit Beitritt und Eidschwur den Titel "Ordensritter". Sie leben vortan mit allen Rechten und Pflichten, die der Orden mit sich bringt. Die Organisation in diesem Orden ermöglicht nicht nur gemeinsames taktisches Vorgehen in Kämpfen, sondern damit einhergehend auch Ruhm, Ehre und Ansehen zu gewinnen.
Freie Ritter erhalten den Titel "Ritter von Karlsgnad". Hiermit sind keine Pflichten verbunden. Der Ritter hat allerdings künftig das Recht, an den Feierlichkeiten des Ordens, die einmal jährlich als Brauch und zum Zeichen der Dankbarkeit des Großherzogs in seinem Namen abgehalten werden, teilzunehmen. Weiterhin erhält er jederzeit, in jedem Adelshaus in Drachengard stets Gastrecht, wenn er es erbittet. Auch weitere Rechte, wie das Ersuchen um Hilfe seien ihm künftig gewährt. Diesen Titel können auch Personen erhalten, die nicht drachengardscher Bürger sind. Sie dürfen diesen Ehrentitel auch öffentlich tragen. Gemeinsam mit dem Titel wird der Tradition nach ein Brief, unterschrieben vom Herzog, sowie ein Orden verliehen.
Statuten und Pflichten
Pflichten
Ordensritter
Sie schwören bei Aufnahme in den Orden, dem Land sowie dessen Herrscher die Treue, sowie stets für deren Schutz zu Sorgen. Aus eigener Macht und Klugheit heraus sollen sie dies tun. Damit sie dies können, wird ihnen aber nicht etwas vorgeschrieben wie beispielsweise ihr Hab und Gut oder andere Titel und Verpflichtungen aufzugeben. Die Verpflichtung gegenüber dem Orden muss natürlich stets eine bestimmte Position einnehmen und auch die Statuten müssen im Leben des Ritters stets eine Rolle spielen. Jedoch darf jeder nach eigenem ermessen eigene Ländereien besitzen und Titel und Kämpfe führen.
Ritter von Karlsgnad
Auch, wenn sie keinen Treueeid gegenüber dem Herrscher und dem Land schwören müssen, so muss stets, solange sie diesen Ehrentitel tragen wollen, auch eine gewisse freundschaftliche Verbundenheit und ein gewisser Grad an Treue gegenüber dem Großherzogtum angenommen werden können. Es ist somit die Pflicht vor sich selbst, dem Gewissen, den eigenen Göttern und dem Großherzog zu verantworten, ob er diese gegenseitige Verpflichtung zur Verbundenheit eingehen will.
Statuten
(folgt.)