Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Reichsstädte''' sind Städte, die nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen [[Stadtvogt]]. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen. | '''Reichsstädte''' sind Städte, die nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen [[Stadtvogt]]. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen. | ||
Version vom 2. Dezember 2016, 10:35 Uhr
Reichsstädte sind Städte, die nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen Stadtvogt. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.