Krieg gegen Kan Kuzgun: Unterschied zwischen den Versionen
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== Kriegserklärung im Wortlaut == | == Kriegserklärung im Wortlaut == | ||
− | ''„...Auf Grund Allerhöchster Entschließung Seiner fürstlichen Gnaden Karl von Lauffen, wurde vor wenigen Tagen an das Reich Kan Kuzgun eine Kriegserklärung gerichtet, welche folgendermaßen lautet. | + | ''„...Auf Grund Allerhöchster Entschließung Seiner fürstlichen Gnaden Karl von Lauffen, wurde vor wenigen Tagen an das Reich Kan Kuzgun eine Kriegserklärung gerichtet, welche folgendermaßen lautet.'' |
− | Da das Reich Kan Kuzgun, keinerlei Bereitschaft offenbart, die Grenzen und Hoheitsgebiete des Großherzogtum Drachengard zu achten und zu respektieren, so sieht sich Seine fürstliche Gnaden sowie der Hofrat in die Notwendigkeit besetzt, selbst für die Wahrung des Schutzes und Interessen Sorge zu tragen und zu diesem Ende an die Gewalt der Waffen zu appellieren. Das Großherzogtum Drachengard betrachtet sich daher von diesem Augenblicke an als im Kriegszustand mit dem Reich Kan Kuzgun befindlich…“'' | + | ''Da das Reich Kan Kuzgun, keinerlei Bereitschaft offenbart, die Grenzen und Hoheitsgebiete des Großherzogtum Drachengard zu achten und zu respektieren, so sieht sich Seine fürstliche Gnaden sowie der Hofrat in die Notwendigkeit besetzt, selbst für die Wahrung des Schutzes und Interessen Sorge zu tragen und zu diesem Ende an die Gewalt der Waffen zu appellieren. Das Großherzogtum Drachengard betrachtet sich daher von diesem Augenblicke an als im Kriegszustand mit dem Reich Kan Kuzgun befindlich…“ '' |
Version vom 26. Juli 2019, 14:13 Uhr
Der Krieg gegen das südliche Reich Kan Kuzgun begannt im Sommer des Jahres 333. FOLGT.
Kriegserklärung im Wortlaut
„...Auf Grund Allerhöchster Entschließung Seiner fürstlichen Gnaden Karl von Lauffen, wurde vor wenigen Tagen an das Reich Kan Kuzgun eine Kriegserklärung gerichtet, welche folgendermaßen lautet.
Da das Reich Kan Kuzgun, keinerlei Bereitschaft offenbart, die Grenzen und Hoheitsgebiete des Großherzogtum Drachengard zu achten und zu respektieren, so sieht sich Seine fürstliche Gnaden sowie der Hofrat in die Notwendigkeit besetzt, selbst für die Wahrung des Schutzes und Interessen Sorge zu tragen und zu diesem Ende an die Gewalt der Waffen zu appellieren. Das Großherzogtum Drachengard betrachtet sich daher von diesem Augenblicke an als im Kriegszustand mit dem Reich Kan Kuzgun befindlich…“