Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. März 2014, 14:44 Uhr
Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.