Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. März 2014, 16:15 Uhr

Reichsstädte sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzenen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.