Myrmidias Arm: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Fechtschule und Kriegerakademie in der [[Reichshauptstadt Lauffen]]. Eine aufstrebende Institution, mit dem Ziel zu einer Krieger-Gilde heranzuwachsen. | Die Fechtschule und Kriegerakademie in der [[Reichshauptstadt Lauffen]]. Eine aufstrebende Institution, mit dem Ziel zu einer Krieger-Gilde heranzuwachsen. | ||
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Nach estilianischem Vorbild wird hier die alte Schule mit dem Langen Schwert sowie Schwert und Buckler gelehrt. | Nach estilianischem Vorbild wird hier die alte Schule mit dem Langen Schwert sowie Schwert und Buckler gelehrt. |
Version vom 26. März 2014, 17:26 Uhr
Die Fechtschule und Kriegerakademie in der Reichshauptstadt Lauffen. Eine aufstrebende Institution, mit dem Ziel zu einer Krieger-Gilde heranzuwachsen.
Myrmidias Arm wird von Schwermeister und Berufskrieger Hagen von Nuln geleitet. Dieser hat von Herzog Karl dem Guten die Schwertmeisterwürde sowie den Privilegiumsbrief zum Unterhalt einer solchen Akademie erhalten. Ohne die verbriefte Bestätigung soll sich niemals jemand im Herzogzum Drachengard Meister des Schwertes nennen.
Nach estilianischem Vorbild wird hier die alte Schule mit dem Langen Schwert sowie Schwert und Buckler gelehrt. Aber auch Unterricht in Linienkampf, Taktik und Führungsverhalten stehen auf dem Stundenplan.
Die Einrichtung hat schon manchen Jüngling in einen großen Krieger verwandelt. Die Schüler erwartet ein hartes Training, welches Ihnen aber die besten Überlebenschancen auf dem Schlachtfeld bietet und in Duelllsituationen bietet.
Privilegiumsbrief:
"Wir Karl von Gottes gnaden Herzog von Drachengard zu allen Zeitten merer deß Reichs zu Enzenstein und Rothenberg, Friedenbringer in Fyttlanden Bekennen offentlich mit diesem Brieff und thun kundt allermeniglich Daß wir dem Hagen von Nuln als Meyster des Schwerts diese sondere gnad gethan und inen gegönnt und erlaubt haben Thun gönnen und erlauben inen auch von höherer herzhoglicher macht. Wissentlichen in Kraft des Brieffs also dasz nu bekannt sey in dem heyligen Reich sich niemand eyn Meyster des Schwertes nennen soll, noch Gericht halten oder gar um Geld andren lernen soll. Es sey denn er sey zuvor von den Meystern des Schwerts in seiner Kunst porbiert und zugelassen."