Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse. | Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse. | ||
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Version vom 13. November 2014, 11:38 Uhr
Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.