Reichsstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Dezember 2015, 17:42 Uhr
Reichsstädte sind Städte, die nur dem Großherzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen Stadtvogt. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.