Baron: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Baron''' (weibl. die '''Baronin''')  gehört zum Adelsstand des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem [[Freiherr|Freiherren]] bzw. der [[Freiherr|Freiherrin]]. Der Begriff "Baron" bürgerte sich ab der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts ein, als Folge von Adelshebungen von ausländischen Würdeträgern. Nochmal aufgegriffen wurde der Begriff nach Ende des Krieges gegen die Otzlande 323, also sich weitere ausländische Adelige in Drachengard ansiedelten.  
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Der '''Baron''' (weibl. die '''Baronin''')  gehört zum [[Adelstitel|Hochadel]] des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem [[Freiherr|Freiherren]] bzw. der [[Freiherr|Freiherrin]]. Der Begriff "Baron" bürgerte sich ab der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts ein, als Folge von Adelshebungen von ausländischen Würdeträgern. Nochmal aufgegriffen wurde der Begriff nach Ende des Krieges gegen die Otzlande 323, als sich weitere ausländische Adelige in Drachengard ansiedelten.  
  
 
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Version vom 17. Mai 2017, 15:09 Uhr

Der Baron (weibl. die Baronin) gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem Freiherren bzw. der Freiherrin. Der Begriff "Baron" bürgerte sich ab der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts ein, als Folge von Adelshebungen von ausländischen Würdeträgern. Nochmal aufgegriffen wurde der Begriff nach Ende des Krieges gegen die Otzlande 323, als sich weitere ausländische Adelige in Drachengard ansiedelten.

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