Junker: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Junker''' (bzw. die '''Junkfrau'''), gehört zum (niederen) Adelsstand des Herzogtums. Die bezeichnet ein Mitglied des Adels ohne Ritterschlag und junge Edelleute ohne sonstige Titel.
 
Der '''Junker''' (bzw. die '''Junkfrau'''), gehört zum (niederen) Adelsstand des Herzogtums. Die bezeichnet ein Mitglied des Adels ohne Ritterschlag und junge Edelleute ohne sonstige Titel.

Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 09:00 Uhr

Der Junker (bzw. die Junkfrau), gehört zum (niederen) Adelsstand des Herzogtums. Die bezeichnet ein Mitglied des Adels ohne Ritterschlag und junge Edelleute ohne sonstige Titel.