Freibauer: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Juli 2018, 14:54 Uhr
Ein Freibauer ist ein Bauer, der eigenen Grund besitzt oder diesen gepachtet hat. Er ist weder Leibeigener noch Höriger und steht somit in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Grundherren. Dafür ist der Freibauer meist zu Steuerleistungen und Kriegsdiensten verpflichtet. Ähnlich den Ackerbürgern der Reichsstädte.