Reichsstadt
Aus Wiki Drachengard
Version vom 14. April 2014, 10:41 Uhr von Bibliothekar (Diskussion | Beiträge)
Reichsstädte sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzenen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.