Reichsstadt

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Reichsstädte sind Städte, die nur dem Herzog selbst unterstellt sind, vertreten durch den herzoglichen Stadtvogt. Sie sind im Inneren weitgehend autonom und besitzen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Steuern sind direkt an den Herzogshof abzuführen.


Reichsstädte in Drachengard

Lauffen

Heuchling

Neu-Kant

Spiegelberg

Ransbach-Baumbach