Reichsrat
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Der Reichsrat dient als Beratungsgremium des Herzogs und hat gewisse Entscheidungsbefugnisse. Das Amt eines Reichsrates ist nach Herzog und Kanzler eines der höchsten des Landes.
Zusammensetzung
Die Anzahl der Reichräte kann schwanken, abhängig von den vergebenen Sitzen. Es gibt verbürgte, ständige Sitze sowie welche auf abruf, die nach Verdienste, Empfehlungen oder Gutdünken des Herzogs verteilt werde.
Anrede
Die Anrede für einen Reichsrat lautet "Eure Magnifikanz".