Kaperfahrer

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Herzogliche Kaperfahrer sind Freibeuter im Besitz eines offiziellen Kaperbriefes, welchen das Herzogtum einer Person ausstellt, die dadurch zur Kaperfahrt berechtigt wird. Dies bedeutet, dass der Kaperkapitän das Recht bzw. den Auftrag hat, Schiffe einer anderen, dem Großherzogtum feindlichen Nation oder Gruppierung zu kapern (entern) oder zu versenken. Der Kaperfahrer handelte dabei offiziell im Auftrag des Groherzogtum Drachengard. Zugleich wird dem Kaperfahrer Schutz in den Häfen zugesagt. Im Gegenzug muss ein Teil der Beute, der sogenannten Prise, an Drachengard abgeführt werden.

Weiter besteht Ihre Aufgabe im Schutz der Handelsschiffe und der Seewege, sowie der Bekämpfung der Piraterie.


Bekannte Kaperkapitäne


Bekannte Kaperschiffe