Herrschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Herzogtum Drachengard ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
 
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An der Spitze steht der Herzog. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten und herrschen über das Territorium des Herzogtums, über die Provinzen, Reichsstädte und Protektorate. Dort wird der Herzogshof von den [[Legat|Provinz- und Protektoratslegaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
 
An der Spitze steht der Herzog. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten und herrschen über das Territorium des Herzogtums, über die Provinzen, Reichsstädte und Protektorate. Dort wird der Herzogshof von den [[Legat|Provinz- und Protektoratslegaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.

Version vom 3. Februar 2016, 11:19 Uhr

Das Herzogtum Drachengard ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.

An der Spitze steht der Herzog. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem Reichsrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten und herrschen über das Territorium des Herzogtums, über die Provinzen, Reichsstädte und Protektorate. Dort wird der Herzogshof von den Provinz- und Protektoratslegaten bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.


Herzog Karl

Karl der Gute, Herzog von Drachengard, der Herrscher über das Herzogtum. Tapfer, edel und klug. Nach seinem glorreichen Sieg über die Otzlanden herrscht nun wieder Frieden im Land.


Kanzler Dietwulf

Dietwulf der Großherzige, Onkel und Statthalter des Herzogs mit Sitz in der Reichshauptstadt Lauffen. Sein Reichtum und seine Macht sind legendär, ebenso wie seine Spendierfreudigkeit. Weise und gerecht versucht er das Land für Herzog Karl zu führen, wenn dessen Abwesenheit notwendig ist.


Reichsrat

Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdiente Personen zusammen. Er berät Herzog und Kanzler und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.